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Kann eine aufgelöste Ansparrücklage Teil des Veräußerungsgewinns sein?

Hans Daumoser
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Leitsatz

Strittig sind folgende Rechtsfragen:

  1. Ist die nach § 7 g EStG gebildete Ansparrücklage, die aufgrund der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im zweiten des auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres aufgelöst wird, dem laufenden Gewinn des Einzelunternehmens oder dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen?
  2. Kann das für die Auflösung einer Ansparrücklage maßgebliche zweite auf die Bildung folgende Wirtschaftsjahr auch ein abgekürztes Rumpf-Wirtschaftsjahr sein?
  3. Ist bei gewinnerhöhender Auflösung der Ansparrücklage der Rücklagebetrag auch für ein Rumpf-Wirtschaftsjahr in pauschalierender Weise um den vollen Zuschlagsbetrag von 6 % zu erhöhen?
 

Sachverhalt

Der Kläger betrieb ein Alten- und Pflegeheim in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Wirtschaftsjahr war das Kalenderjahr. Zum 1.7.1997 wurde das Einzelunternehmen unter Ansatz der Teilwerte in eine GmbH umgewandelt. Das Finanzamt ging bei der ESt-Veranlagung davon aus, dass die in der Schlussbilanz des Einzelunternehmens zum 30.6.1997 ausgewiesene Ansparabschreibung aus den Kalenderjahren 1995 und 1996 wegen der Einbringung des Einzelunternehmens zu Teilwerten zwingend aufzulösen sei. Dabei sei die im Wirtschaftsjahr 1995 gebildete Ansparrücklage zuzüglich des Zuschlags nach § 7g Abs. 5 EStG dem laufenden Gewinn aus Gewerbebetrieb und die im Wirtschaftsjahr 1996 gebildete Ansparrücklage zuzüglich des Zuschlags nach § 7g Abs. 5 EStG dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen.

Der Kläger vertrat im Einspruchsverfahren die Auffassung, die im Wirtschaftsjahr 1995 gebildete Ansparrücklage sei erst zum 31.12.1997, also nach Einbringung des Einzelunternehmens aufzulösen gewesen und daher auch dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen.

Für die im Wirtschaftsjahr 1996 gebildete und anlässlich der Einbringung aufgelöste Ansparrü...

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    FG Düsseldorf 11 K 2035/01 E
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      Entscheidungsstichwort (Thema) Erhöhung des laufenden Gewinns bei einbringungsbedingter Auflösung einer Ansparrücklage  Leitsatz (redaktionell) 1. Das für die Auflösung einer Ansparrücklage maßgebliche zweite auf deren Bildung folgende Wirtschaftsjahr ...

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