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Keine einkommensteuerneutrale Realteilung des Vermögens von Ehegatten im gesetzlichen Güterstand

Dr. Gerlind Wendt, Michael Wendt
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Leitsatz

Die vom Großen Senat des BFH aufgestellten Grundsätze über die Erbauseinandersetzung eines sog. Mischnachlasses mit der Möglichkeit einer gewinnneutralen Realteilung können nicht auf die Aufteilung gemeinschaftlichen Vermögens bei Beendigung einer ehelichen Zugewinngemeinschaft unter Lebenden angewandt werden.

 

Normenkette

§ 15 Abs. 1 EStG , § 16 Abs. 1 EStG , § 16 Abs. 2 EStG

 

Sachverhalt

Ein Ehepaar, das im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatte, setzte sich durch eine kurz vor der Scheidung im März geschlossene Vereinbarung über sein Vermögen auseinander. Die Ehefrau schied rückwirkend auf den 31. Dezember des Vorjahres aus einer von beiden Ehegatten gebildeten GbR aus (die GbR erzielte aus der Überlassung ihres Betriebs an eine GmbH des Ehemanns gewerbliche Einkünfte). Der Ehemann verpflichtete sich zur Freistellung der Ehefrau von allen Verbindlichkeiten der GbR. Außerdem übertrug er der Ehefrau seinen Miteigentumsanteil am bisher gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus, wofür er seinerseits von den Verbindlichkeiten in Bezug auf das Grundstück freigestellt wurde. Der Ehemann musste schließlich noch 45000 DM an die Ehefrau zahlen. Damit sollten alle Zugewinnausgleichsansprüche erledigt sein.

Das FA war der Auffassung, die Ehefrau habe ihren Anteil an der GbR an den Ehemann veräußert und erfasste einen entsprechenden Gewinn in der Gewinnfeststellung für die GbR. Mit ihrer dagegen erhobenen Klage hatte die Ehefrau vor dem FG Erfolg. Das FG ging davon aus, die Ehegatten hätten ihr Vermögen im Rahmen einer Realteilung ohne Spitzenausgleich geteilt. Deshalb sei ein Gewinn bei der Übertragung des Anteils an der GbR nicht entstanden.

 

Entscheidung

Der BFH war anderer Meinung. Die Ehefrau habe ihren Anteil entgeltlich an den Ehemann veräußert. Dessen Gegenleistung ...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Keine gewinnneutrale Realteilung bei Beendigung einer ehelichen Zugewinngemeinschaft Leitsatz (amtlich) Die vom Großen Senat des BFH aufgestellten Grundsätze über die Erbauseinandersetzung eines ...

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