Steuerfreie Mietvorteile im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis

R 3.59 Sätze 2 bis 4 sind unabhängig vom BFH-Urteil vom 16.02.2005 (BStBl II S. 750) weiterhin anzuwenden (>BMF vom 10.10.2005 - BStBl I S. 959).

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