Entscheidungsstichwort (Thema)
Nießbrauch am GmbH-Anteil
Leitsatz (amtlich)
1. Bestellt ein GmbH-Gesellschafter auf Lebenszeit den Nießbrauch an seinem Geschäftsanteil und überträgt er dem Nießbraucher dabei – mit Zustimmung der Mitgesellschafter – unwiderruflich alle mit dem Anteil verbundenen Rechte, namentlich das Stimmrecht, bleibt er trotzdem Inhaber aller Verwaltungsrechte einschließlich des Stimmrechts.
2. Die in einem solchen Fall als nichtig anzusehende Übertragung des Stimmrechts kann in eine widerrufliche Stimmrechtsvollmacht für den Nießbraucher umgedeutet werden.
3. Will der Gesellschafter im Einzelfall von seinem Stimmrecht keinen Gebrauch machen, sondern überläßt er die Ausübung des Stimmrechts dem Nießbraucher, so hat er nur dann ein Recht, neben dem Nießbraucher an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, wenn die Mehrheit der Mitgesellschafter einverstanden ist.
Fundstellen
BB 1992, 1083 |
NJW 1992, 2163 |
ZIP 1992, 844 |
GmbHR 1992, 464 |
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