Sachverhalt
Einer Arbeitnehmerin wird eine einfache Unterkunft zur Verfügung gestellt. Sie bewohnt ein möbliertes und beheiztes Zimmer. Darüber hinaus erhält sie vom Arbeitgeber den ganzen Monat volle und kostenlose Verpflegung. Für das Zimmer zahlt sie 150 EUR pro Monat. Dieser Betrag wird ihr vom Nettogehalt abgezogen.
Wie ist der geldwerte Vorteil abzurechnen?
Ergebnis
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfolgt anhand der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV):
Sachbezugswert Unterkunft 2023 (monatlich) | 265 EUR |
Abzgl. Zuzahlung der Arbeitnehmerin | - 150 EUR |
Geldwerter Vorteil der Unterkunft | 91 EUR |
Zzgl. Sachbezugswert Verpflegung 2023 (Frühstück 56 EUR, Mittag und Abendessen je 107 EUR) | + 270 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil gesamt | 361 EUR |
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