(1) In der Gesellschafterversammlung oder in der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist der Formwechselbericht[1] [Bis 28.02.2023: Umwandlungsbericht] auszulegen.In der Hauptversammlung kann der Formwechselbericht[2] [Bis 28.02.2023: Umwandlungsbericht] auch auf andere Weise zugänglich gemacht werden.
(2) Der Entwurf des Formwechselbeschlusses[3] [Bis 28.02.2023: Umwandlungsbeschlusses] einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ist von deren Vertretungsorgan zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen