Bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzlichen Versicherer stufen Sie entsprechend der Angaben in Ihrem Steuerbescheid ein. Nun gibt es auch geringe oder gar negative Betriebsergebnisse. Hiervon können Sie als Existenzgründer betroffen sein. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt ein Betriebsergebnis vor Steuer von monatlich 1.178,33 EUR voraus. Von diesem Betrag ausgehend wird Ihr Beitrag berechnet.
Die versicherten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden seit Jahren ausgedünnt. Gründe hierfür liegen zum Teil in dem bereits erwähnten Umlageverfahren, das z. B. auch in der gesetzlichen Rentenversicherung die Grundlage der Kalkulation darstellt. Dies führt zu erheblichem Nachfinanzierungsbedarf. Die Menschen werden einerseits älter, andererseits macht sich der Geburtenrückgang bemerkbar.
Ärzte tun sich mitunter sehr schwer, frei zu verschreiben. Zudem stellen die gesetzlichen Krankenversicherer für folgende Leistungen keinen Schutz zu Verfügung: Heilpraktiker-Leistungen, komplexere Zahnbehandlungsmaßnahmen (z. B. keine Inlay-Versorgung oder keine angemessene Inlay-Versorgungserstattung), freie Krankenhaus- und Arztwahl. Der Zahnersatz wurde ab 1.1.2005 neu geregelt. Es gibt nun noch Festzuschüsse. Das Krankentagegeld wurde zudem ab 1.1.2009 ausgegliedert – es muss auf Antrag mitversichert werden.
Bei einer privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherer versichern die Kunden nach dem Individualversicherungsprinzip. Grundlagen für die Beitragsberechnung sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand sowie die versicherten Leistungen. Die Versicherer müssen aufgrund gesetzlicher Rahmenbestimmungen auskömmlich kalkulieren. Dazu gehört auch die Bildung von ausreichenden Rückstellungen, um die Versicherten im Rentenalter vor hohen Beiträgen zu schützen.
Bei privater Krankenversicherung eigene Rückstellungen bilden: Auch die private Krankenversicherung muss den Entwicklungen der Demografie sowie medizinischer Innovationen Rechnung tragen. Aber im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bildet die private Krankenversicherung seit ihrem Bestehen Alterungsrückstellungen.
Wir empfehlen unseren Kunden darüber hinaus zusätzlich eigene Rückstellungen zu bilden. Am besten zieht man hierfür den Differenzbetrag zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung heran, um Reserven zu bilden.