(1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

 

(2) Er muß klar und übersichtlich sein.

 

(3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge