OFD Düsseldorf, Verfügung v. 3.9.2001, G 1421 - 19 - St 132 - K
Auf Weisung des FinMin Nordrhein-Westfalen wird die Verfügung vom 18.1.2001, G 1421 – 19 – St 132 K hiermit aufgehoben. Mit den GewSt-Referatsleitern des Bundes und der Länder ist abgestimmt, dass wegen der Regelungen in Abschn. 39 Abs. 1 Nr. 1 GewStR i.V. mit R 139 Abs. 4 Satz 1 EStR zumindest für die Vergangenheit im Weg einer Übergangsregelung Vertrauensschutz gewährt werden soll. Sich hieraus ergebende Zweifels- bzw. Folgefragen werden zu gegebener Zeit geregelt. Insbesondere bleibt zunächst abzuwarten, welche gesetzlichen Regelungen das im Entwurf vom Bundeskabinett bereits beschlossene Gesetz zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform treffen wird.
Normenkette
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