Erteilt die Baubehörde eine Baugenehmigung unter der Auflage, dass das errichtete Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerissen werden muss, ist eine Rückstellung zu bilden, die über den Zeitraum bis zum Abriss ratierlich erhöht wird.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen