Kommentar
Die Finanzverwaltung hat ihre Vordruckmuster an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung wurde in den Vordruckmustern ein Daten-schutzhinweis zur Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung, über die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über die Ansprechpartner in Datenschutzfragen aufgenommen.
Die Gültigkeit der bisher auf den alten Vordruckmustern erteilten Bescheinigungen bleibt davon unberührt.
Konsequenzen für die Praxis
Materielle Konsequenzen werden sich aus den veränderten Vordruckmustern für die Praxis nicht ergeben.
Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 5.11.2019, III C 3 – S 7532/18/10001, BStBl 2019 I S. 1041.
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