Rz. 7

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation soll es Anlegern erleichtern, Vergleiche zwischen den am Markt angebotenen Finanzprodukten zu ziehen. Im Zentrum der SFDR steht die Einführung von Transparenzregelungen im Hinblick auf ökologische und/oder soziale Merkmale bzw. nachhaltige Investitionen solcher Produkte.

Die SFDR verlangt von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern spezifische Offenlegungen auf Unternehmens- und Produktebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche nachteilige Auswirkungen (Rz 27 f.).

 

Rz. 8

Darüber hinaus soll die SFDR den Anlegern bei der Produktauswahl helfen, indem sie Finanzprodukte in 3 verschiedene Kategorien einteilt, je nachdem, inwieweit diese Produkte Nachhaltigkeitsfaktoren im Investitionsprozess berücksichtigen. Für jede Kategorie sind verbindliche Anlagekriterien mit spezifischen Angaben erforderlich.

Die Verordnung, die am 10.3.2021 in Kraft trat, gilt für viele Finanzprodukte, darunter OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), AIF (alternative Investmentfonds) und Versicherungsanlageprodukte.

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