Rz. 20
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Sie kann auch als eine Einladung zum Dialog verstanden werden. In der Berichterstattung werden die Themen, Fortschritte, Ziele und Daten, Risiken und Chancen für eine interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Das erlaubt sowohl Repräsentation als auch Accountability, also Rechenschaftspflicht, und erhöht somit die Verbindlichkeit der Aussagen (siehe zur Notwendigkeit von Nachhaltigkeit in der Corporate Governance § 7). Intern sowie extern gibt die Berichterstattung Auskunft über die Zwischenziele der Nachhaltigkeits-Roadmap, die den Weg vorgibt und den Handlungsrahmen absteckt.
Rz. 21
Ein enges Zusammenspiel zwischen dem strategischen Nachhaltigkeitsprogramm, also den Aktivitäten und Projekten zu wesentlichen Themen, und der Berichterstattung ist notwendig, denn ohne Programm keine Berichterstattung. Je systematischer die Zusammenführung unterschiedlicher Disziplinen und Programme kontinuierlich erfolgt, idealerweise über Ziele und deren zur Messung des Fortschritts erhobenen KPIs (§ 4 Rz 8 ff.), umso logischer und konsistenter lässt sich darüber berichten. Angesichts der erhöhten Berichtsanforderungen ist eine solide Berichterstattung ohne unterlegte Programme nur schwer vorstellbar. Allerdings unterliegt das Nachhaltigkeitsmanagement einem ständigen Wandel und der Weiterentwicklung. Deshalb ist es wichtig, verstärkt an den materiellen Themen zu arbeiten und über diese zu berichten, ohne dass vorausgesetzt werden kann, dass alle Themen gleich fortgeschritten sind oder die Nachhaltigkeitsleistungen überall perfekt sein müssen. Von besonderer Bedeutung ist es, z. B. in Form von Roadmaps und Zielen sowie Meilensteinen den Weg aufzuzeigen und anhand belegbarer Zahlen zu dokumentieren (§ 10 Rz 12 ff.).
Rz. 22
In der Entwicklung und Umsetzung der Programme ist es ratsam, Stakeholder in angemessener Weise einzubeziehen. Nur so ist die Orientierung an deren Erwartungen möglich und können gesellschaftliche Dynamiken frühzeitig erkannt und bewertet werden.
Der ESRS 2 legt Mindestangabepflichten zu Strategien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte fest. Diese Anforderungen sollen eine klare und umfassende Offenlegung der Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen ermöglichen und damit Transparenz für die Stakeholder schaffen.
- Die Mindestangabepflichten zu Strategien und Richtlinien (Minimum Disclosure Requirements – Policies, MDR-P) zielen darauf ab zu verstehen, welche Strategien Unternehmen einsetzen, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte zu vermeiden, zu mindern oder zu beheben.
- Die Mindestangabepflichten zu Maßnahmen (Minimum Disclosure Requirements – Actions, MDR-A) erfordern eine Beschreibung der konkreten Schritte, die Unternehmen tätigen, um Nachhaltigkeitsaspekte zu managen. Der Zusammenhang zwischen den Zielen und der damit verbundenen Strategie wird aufgezeigt. Dazu gehören Aktionspläne und die zugewiesenen oder geplanten Ressourcen. Ziel ist es, die Umsetzung der ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zu verdeutlichen.
- Die Mindestangabepflichten zu den Zielen (Minimum Disclosure Requirements – Targets, MDR-T) sollen die messbaren, terminierten und ergebnisorientierten Ziele aufzeigen. Diese Ziele sollen den Fortschritt im Lauf der Zeit aufzeigen und die Einbeziehung der Stakeholder in die Zielsetzung verdeutlichen.
- Die Mindestangabepflichten für Kennzahlen (Minimum Disclosure Requirements – Metrics, MDR-M) sollen ein Verständnis der verwendeten Messgrößen für die Leistung ihrer Nachhaltigkeitsmaßnahmen vermitteln.
Rz. 23
Für die Berichterstattung ist – insbes. für Erstberichter und angesichts der neuen, wachsenden Herausforderungen – von einem Zeitraum von mind. 6 Monaten (vermutlich jedoch eher mind. 12 Monate) Projektphase plus Vorbereitung und Schaffung grundlegender Voraussetzungen auszugehen; 3 Monate sollten als Hoch-Phase eingeplant werden, in der es darum geht, Zahlen zu plausibilisieren, Gremien fristgerecht einzubinden, Texte final abzustimmen und die Prüfung mit den externen Auditoren zu koordinieren, begleiten, moderieren und zum Erfolg zu führen. Nachhaltigkeitsmanager übernehmen dabei häufig die multiplen Rollen der Koordinatoren, Fachexperten, Projektmanager, Lektoren, Prüfer, Grafiker oder gar Übersetzer. Vieles ist möglich, manches erscheint nicht sinnvoll. Hier ist auf eine Arbeitsteilung zu achten, die klare Zuständigkeiten, Verantwortungen, Berichtswege sowie Eskalationen definiert.
Rz. 24
Die Dauer der Berichterstellung hängt von zahlreichen Variablen ab. Je erfahrener und besser eingespielt das (erweiterte) Berichtsteam intern ist, desto weniger grundlegende Beziehungs- und Erläuterungsarbeit muss geleistet werden. Allerdings gilt es, im momentanen Umbruch der Nachhaltigkeitsberichterstattung weg von der Freiwilligkeit hin zu einem hohen Grad der Verrechtlichung ...