Nachhaltigkeitsbericht - die wichtigsten Datenpunkte

Eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive  (CSRD) begonnen. Um deren Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen zahlreiche Daten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance sammeln. Das ist für viele eine Mammutaufgabe.

Mit Inkrafttreten der CSRD am 5. Januar 2023 steht die bisherige Nachhaltigkeitsberichterstattung vor einer grundlegenden Transformation. Die Kernelemente der CSRD umfassen eine deutliche Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen, eine Erweiterung der Berichtsinhalte entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), eine digitale Kennzeichnungspflicht sowie eine verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen.

Diese Informationen müssen Unternehmen zukünftig in einem klar abgegrenzten Nachhaltigkeitsbericht innerhalb des Lageberichts aufnehmen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent darzustellen. Dazu sind sowohl Auswirkungen, Risiken und Chancen von ESG-Faktoren auf das Geschäftsmodell und den Unternehmenswert als auch die vom Unternehmen tatsächlich verursachten Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance sowie die Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfährt eine grundlegende Transformation.

Das Rahmenwerk ESRS verlangt eine Vielzahl von Daten

Inhalt und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig durch die ESRS bestimmt. Das erste Set sektorübergreifender Nachhaltigkeitsstandards liegt im Entwurf vor ( First Set of draft ESRS - EFRAG); die Veröffentlichung durch die Europäische Kommission wird für Mitte Juli 2023 erwartet.

Übergreifend sind im Rahmen der ESRS für die folgenden Themen allgemeine Angaben, Angaben zum Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Ziele zu berichten:

Themenübergreifend

Umwelt

Soziales

Unternehmensführung

ESRS 1
Allgemeine Grundsätze

ESRS E1
Klimawandel

ESRS S1
Eigene Belegschaft


ESRS G1 Geschäftsverhalten

ESRS 2
Allgemeine Angaben

ESRS E2 Umweltverschmutzung

ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette

ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen

ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften

ESRS E4
Biodiversität und Ökosysteme

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

ESRS E5

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Im Einzelnen sind dabei unter anderem folgende Datenpunkte zu berücksichtigen:

  • Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen:
    Diese Datenpunkte ermöglichen es Unternehmen, ihren ökologischen Fußabdruck zu quantifizieren.
  • Wasserverbrauch und -management:
    Angesichts der zunehmenden Wasserknappheit weltweit sollen Unternehmen Informationen über ihren Wasserverbrauch, ihre Wasserquellen und ihre Initiativen zur Wassereffizienz bereitstellen.
  • Abfall- und Recyclingquoten:
    Unternehmen sollen angeben, wieviel Abfall sie generieren, wieviel sie recyclen und welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Abfallproduktion zu reduzieren.
  • Lieferkette und Lieferantenmanagement:
    Unternehmen sollen Informationen über ihre Lieferkette angeben. Dazu gehören Daten über Lieferantenprüfungen, Standards für soziale und ökologische Verantwortung sowie Maßnahmen zur Förderung von Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette.
  • Engagement und Entwicklung der Mitarbeitenden:
    Die Einbindung der Mitarbeitenden ist von entscheidender Bedeutung. Unternehmen sollen daher Daten über Schulungen und Weiterbildungsprogramme, Mitarbeitendenzufriedenheit, faire Vergütung sowie Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion bereitstellen.
  • Soziale Auswirkungen:
    Unternehmen sollen Daten über ihre sozialen Auswirkungen kommunizieren, zum Beispiel Maßnahmen zur Förderung von Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie ihre Rolle in der Gemeinschaft.

Insgesamt umfassen die Standards 82 Angaben (Disclosure requirements) mit 127 Kennzahlen. Davon sind über 50 Prozent verpflichtend anzugeben. Die verbleibenden Angaben sind je nach Wesentlichkeit des Themas für das Unternehmen zu berichten. Dabei liegt der Teufel im Detail: Jede Angabepflicht verlangt weitere Details und verweist auf zusätzliche Konkretisierungen und Ergänzungen in den Anwendungsleitlinien (Application requirements). Darüber hinaus sind für verschiedene Angabepflichten verschiedene Szenarien durchzuführen und die entsprechenden Daten zu analysieren, um Auswirkungen, Risiken und Chancen physischer und transitorischer Risiken zu bewerten.

Die Datenbeschaffung bringt eine hohe Komplexität mit sich

Die notwendigen Daten zu beschaffen, ist für Unternehmen aus verschiedenen Gründen herausfordernd. Die Datenhoheit in Unternehmen liegt zum einen in der Regel nicht in einer Hand, sondern die verschiedenen Themen werden meist von unterschiedlichen Bereichen verantwortet. Daher sind Unternehmen gefordert, diese unterschiedlichen Bereiche einzubeziehen, entsprechende Verantwortungen zu identifizieren und eine belastbare Governancestruktur aufzubauen.

Zum anderen ist die CSRD-Berichterstattung bereits in einem Ein-Produkt-Unternehmen und einer einzigen Betriebsstätte aufgrund der Vielzahl der Themen und zu erhebenden Datenpunkte sehr umfangreich. Bei global agierenden Konzernen multiplizieren sich die zu erhebenden Daten leicht ins Tausendfache. Denn hier müssen Daten aus Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im In- und Ausland gesammelt und analysiert werden.

Erschwerend kommt schließlich hinzu, dass die Digitalisierung nichtfinanzieller Informationen bei vielen Unternehmen noch nicht vollumfänglich umgesetzt ist. Vielfach werden Daten einmal jährlich in den unterschiedlichen Bereichen abgefragt und konsolidiert. EDV-gestützte Systeme, mit denen Daten, Ziele und Ambitionsniveaus verfolgt und gesteuert werden können, haben viele Unternehmen noch nicht implementiert.

Fazit

Um die Herausforderungen der CSRD zu bewältigen, sollten Unternehmen ein effektives Nachhaltigkeitsmanagementsystem einführen. Dies sollte die Erfassung, Verwaltung und Berichterstattung relevanter Nachhaltigkeitsdaten ermöglichen, messbare und realistische Nachhaltigkeitsziele umfassen und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Entscheidungsprozesse, Risikomanagement und operative Abläufe sicherstellen.


Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, ESRS