Durch drei Urteile des BSG ist die Kommanditgesellschaft (KG) bzw. die GmbH & Co KG in der jüngsten Zeit zu einer interessanten, da kostensparenden Gesellschaftsform für Künstler geworden. Die Eckdaten der drei Urteile des BSG lauten:

  • der Kunde einer (GmbH & Co.) KG muss auf die an die KG gezahlten Entgelte keine Abgabe leisten,
  • die Gewinnentnahmen eines KG-Gesellschafters unterliegen nicht der Künstlersozialabgabe,
  • gleichwohl kann ein künstlerisch tätiger KG-Gesellschafter die Versicherungspflicht nach dem KSVG beanspruchen.

Der Vorteil der GmbH (der Kunde zahlt keine Abgabe) wird also durch den weiteren Vorteil ergänzt, dass auch die eigenen Gewinnentnahmen abgabefrei sind. Außerdem ist die KG als Personengesellschaft mit deutlich weniger Aufwand und Betriebskosten verbunden als die GmbH als Kapitalgesellschaft.

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