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§ 8 Frameworks, Standards, Guidance / 2.3.3 TCFD-Empfehlungen

Carmen Auer, Viola Möller
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Rz. 163

Im Jahr 2017 veröffentlichte die Task Force die 1. Fassung ihrer Empfehlungen. Durch die Anwendung sollen Vorteile in 3 Bereichen erzielt werden:

  • Risikobewertung: effektive Bewertung von Klimarisiken des eigenen Unternehmens, der Lieferanten und Wettbewerber;
  • Kapitalallokation: fundierte Entscheidung zum Einsatz von Kapital;
  • strategische Planung: bessere Beurteilung von Risiken und der entsprechenden Exposition auf kurze, mittlere und lange Sicht.[1]
 

Rz. 164

Die TCFD-Empfehlungen richten sich grds. an alle Unternehmen, unabhängig von der Größe und dem Sektor. Die daran anschließenden Empfehlungen zur Berichterstattung unterteilen sich in allgemeine Hinweise und Hinweise für ausgewählte Sektoren (Rz 173). Die resultierende Berichterstattung sollte in Finanzberichte integriert werden. Neben den Empfehlungen veröffentlichte die TCFD weitere Hilfestellungen zur Implementierung sowie Statusberichte.[2]

[1] Siehe www.fsb-tcfd.org/, Abruf 14.6.2024.
[2] Vgl. TCFD, Final Report, Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures, 2017, S. iii f., https://assets.bbhub.io/company/sites/60/2020/10/FINAL-2017-TCFD-Report-11052018.pdf, Abruf 14.6.2024.

2.3.3.1 Klimabezogene Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen

 

Rz. 165

Viele Unternehmen berichten bereits ihren sog. CO2-Fußabdruck. Dieser beschreibt die vom Unternehmen verursachten CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette und damit die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel hat. Die TCFD fokussierte auf eine 2. Sichtweise: die Auswirkungen des Klimawandels auf die Geschäftstätigkeit und damit insbes. die Finanzwirkung von Klimarisiken und Klimachancen.

Abb. 13: Auswirkungen auf und durch den Klimawandel

 

Rz. 166

Die Risiken lassen sich in 2 übergeordnete Risikokategorien unterteilen: transitorische Risiken und physische Risiken. Transitoris...

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