Aktuelle Studien und Verbesserungspotenzial
Wie die nichtfinanzielle Berichterstattung ausgestaltet werden soll, ist noch offen – diese Studien geben Hilfestellung
Die aktuell etwa mit den §§ 289b ff. HGB geforderte Nichtfinanzielle Berichterstattung steckt bezüglich der konkreten Ausgestaltung noch in den Kinderschuhen. Die aktuell diskutierten Forderungen für zukünftige Standards gehen zumindest weit über den Status quo der veröffentlichten Berichte hinaus. Dies liegt zum einen daran, dass die Betrachtung zunehmend über das Unternehmen hinaus auch auf die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zum Produktlebenszyklus ausgeweitet wird.
Andererseits fehlt es häufig schlicht an standardisierten Systemen zur Abbildung der von den Adressaten geforderten Informationen. In dieser Situation ist es lohnenswert, sich mit Studien zur Ausgestaltung und zum Verbesserungspotenzial der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinanderzusetzen.
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Projektarbeitsgruppe des European Corporate Reporting LAB
So hat die Projektarbeitsgruppe des European Corporate Reporting Lab zur Berichterstattung über nicht finanzielle Risiken und Chancen und die Verknüpfungen zum Geschäftsmodell der EFRAG einen Bericht 'Towards Sustainable Businesses: Good Practices in Business Model, Risks and Opportunities Reporting in the EU' und ein ergänzendes Dokument 'Supplementary Document: Good Reporting Practices' herausgegeben. Darin werden
- der aktuelle Stand der Berichterstattung und die Triebkräfte der derzeitigen Berichterstattungspraxis erörtert,
- die Anwendung technologischer Lösungen dargestellt und
- ein Weg zur Verbesserung der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowie deren Verknüpfung mit dem Geschäftsmodell vorgeschlagen.
Das ergänzende Dokument enthält ausgewählte Beispiele für gute oder führende Berichterstattungspraxis von Unternehmen in Bezug auf Verbesserungen bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen.
Zugang zu beiden Papieren finden Sie hier.
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Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
Auch die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründete Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
- analysiert die vorhandene Berichterstattung und
- unterbreitet konkrete Vorschläge zu deren Verbesserung.
Dabei geht es aktuell noch primär um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Allerdings hat etwa die EU Teile der Vorschläge auch in ihren Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b ff. HGB aufgenommen, womit sie zumindest einen höheren Grad von Verbindlichkeit erhalten habe.
Aktuell hat die TCFD ihren Statusbericht 2021 veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2020 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen. Zentrale Ergebnisse sind:
- Die Angaben haben zwischen 2019 und 2020 stärker zugenommen als in jedem anderen untersuchten Jahr, was mit der weltweiten Dynamik der klimabezogenen Berichterstattung im Einklang steht. Es sind jedoch noch erhebliche Fortschritte erforderlich, da im Durchschnitt nur eines von drei untersuchten Unternehmen klimabezogene Informationen in Übereinstimmung mit den TCFD-Empfehlungen angegeben hat.
- Die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen Informationen über ihre klimabezogenen Risiken und Chancen angeben, ist nach wie vor höher als bei allen anderen empfohlenen Angaben, wobei mehr als die Hälfte der untersuchten Unternehmen solche Informationen in ihre Berichte für 2020 aufnahmen.
- Die Angabe der Belastbarkeit der Unternehmensstrategien unter verschiedenen klimabezogenen Szenarien ist nach wie vor die am wenigsten gemeldete empfohlene Angabe, allerdings stieg die Angabe von 5 % der Unternehmen im Jahr 2018 auf 13 % im Jahr 2020.
- Obwohl die TCFD die Angabe der Governance unabhängig von der Wesentlichkeit empfiehlt, bleibt die Governance-Empfehlung die am wenigsten angegebene Empfehlung; die beiden empfohlenen Angaben zur Governance werden am zweit- und drittwenigsten angegeben.
- Unternehmen aus der Material- und Baubranche sind nun führend bei den Angaben. Das durchschnittliche Niveau der Angaben über die 11 empfohlenen Angaben für das Geschäftsjahr 2020 lag bei 38 % für Unternehmen der Material- und Baubranche.
- Die Versicherungsbranche hat ihr durchschnittliches Angabeniveau zwischen 2019 und 2020 um 11 Prozentpunkte deutlich erhöht und führt nun alle Gruppen mit mindestens 15 Prozentpunkten bei der Angabe von Risikomanagementprozessen an.
- Europa bleibt die führende Region bei den Angaben, wobei das durchschnittliche Niveau der Berichterstattung über die 11 empfohlenen Angaben ab dem Geschäftsjahr 2020 nun bei der Hälfte der untersuchten europäischen Unternehmen liegt. Die europäischen Unternehmen haben ihre durchschnittliche Angabequote seit 2019 um 15 Prozentpunkte erhöht und geben nun 16 Prozentpunkte mehr an als die nächstfolgende Region.
Der informative 116-seitige Bericht ist hier abrufbar.
Die TCFD hat außerdem zwei weitere Dokumente veröffentlicht: das 79-seitige Papier „Guidance on Metrics, Targets, and Transition Plans“ zur Unterstützung der Ersteller bei der Angabe entscheidungsnützlicher Informationen und der Verknüpfung dieser Angaben mit Schätzungen der finanziellen Auswirkungen ( hier abrufbar) sowie das 88-seitige Papier „Implementing the Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures“, das die ursprünglich 2017 veröffentlichte Publikation Implementing the Recommendations of the TCFD aktualisiert und ersetzt ( hier abrufbar).
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