Unternehmer Hans Groß erwirbt zum 1.1.01 ein Nachbargrundstück mit einem aufstehenden Gebäude von einer Privatperson zu Anschaffungskosten von 270.000 EUR. Von den Anschaffungskosten entfallen 70.000 EUR auf das Gebäude sowie 200.000 EUR auf den Grund und Boden.
Hans Groß plant, das Gebäude weiterhin im Betrieb als Bürogebäude zu nutzen, dementsprechend aktiviert er sowohl das Grundstück als auch das Gebäude in Höhe ihrer jeweiligen anteiligen Anschaffungskosten. Das Gebäude ist ab Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht zum 1.1.01 abzuschreiben. Im Geschäftsjahr 01 nimmt Unternehmer Hans Groß keine Änderungen an dem Gebäude vor.
Buchungsvorschlag für das Geschäftsjahr 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0085/0235 |
Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke |
200.000 |
1200/1800 |
Bank |
270.000 |
0090/0240 |
Geschäftsbauten |
70.000 |
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Hans Groß schreibt das Gebäude mit 3 % ab, so dass sich für das Geschäftsjahr 01 ein Jahresabschreibungsbetrag von 2.100 EUR (= 200.000 x 0,03) ergibt.
Buchungsvorschlag zur Erfassung der Jahresabschreibung im Geschäftsjahr 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4831/6221 |
Abschreibungen auf Gebäude |
2.100 |
0090/0240 |
Geschäftsbauten |
2.100 |
Im Geschäftsjahr 02 entschließt sich Hans Groß dazu, die bisherige Nutzung aufzugeben. Er reißt das erworbene Gebäude zum 30.6.02 ab, um das im Geschäftsjahr 01 erworbene Nachbargrundstück als einfache Lager- und Abstellfläche zu nutzen. Ein Neubau oder ein befestigter Parkplatz wird nicht errichtet. Die Abbruchkosten der Fa. Geiger (Kreditorenkonto 77654) belaufen sich auf brutto 71.400 EUR.
Aufgrund des Abrisses ist das erworbene Grundstück nun als unbebautes Grundstück auszuweisen. Dementsprechend weist Hans Groß das Grundstück ab dem Zeitpunkt des Abbruchs auf dem Konto "Unbebaute Grundstücke" aus.
Buchungsvorschlag zur Umbuchung des Grundstücks zum 30.6.02:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
200.000 |
0085/0235 |
Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke |
200.000 |
Da Hans Groß nicht den Nachweis führen kann, dass er das Grundstück ohne Abbruchabsicht erworben hat, greift in diesem Fall die 3-Jahresfiktion. D. h., durch den Abbruch innerhalb der 3-Jahresfrist gelten daher die Grundsätze für einen Erwerb mit Abbruchabsicht. Das bedeutet, dass Hans Groß den Restbuchwert des erworbenen Gebäudes zum Abbruchzeitpunkt ermitteln und als Teil der Anschaffungskosten des Grund und Bodens (nachträglich) aktivieren muss.
Dementsprechend ermittelt Hans Groß den Buchwert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Abbruchs (30.6.02) und bucht den Restbuchwert des erworbenen Gebäudes auf das erworbene Grundstück (Konto "Unbebaute Grundstücke") um:
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Restbuchwert des erworbenen Gebäudes zum 1.1.02 |
67.900 |
– |
Anteilige Jahresabschreibung Januar bis Juni 01 (6 x (175 = 2.100/12)) |
1.050 |
= |
Restbuchwert des erworbenen Gebäudes zum 30.6.02 |
66.850 |
Buchungsvorschlag zur Aktivierung des Restbuchwerts des erworbenen Gebäudes zum 30.6.02 auf das unbebaute Grundstück:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
66.850 |
0090/0240 |
Geschäftsbauten |
66.850 |
Analog zu dem Restbuchwert des erworbenen Gebäudes sind auch die Abbruchkosten als Teil der Anschaffungskosten des Grund und Bodens nachträglich zu aktivieren.
Aktivierung der in Rechnung gestellt Abbruchkosten auf das Konto "Unbebaute Grundstücke":
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 /04Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
60.000 |
77654 |
Fa. Geiger |
71.400 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
11.400 |
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