Ein Jagdrecht ist ein immaterielles Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.[1]

[1] Gleichlautende Ländererlasse v. 9.11.2021, A 232.1 (7), BStBl 2021 I S. 2369; diese Erlasse sind weiterhin anzuwenden, BMF, Schreiben v. 11.3.2022, IV A 2 – O 2000/21/10005 :001, Anlage 1 Nr. 1273, BStBl 2022 I S. 366.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge