Anwendung von gleich lautenden Erlassen und BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung will mit der "Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht" einen Prozess zur dauerhaften Reduzierung von steuerlichen Verwaltungsvorschriften eingeleiten.
In den Jahren 2005 bis 2010 wurden hierdurch knapp 4.000 nicht mehr benötigte BMF-Schreiben aufgehoben. Dieser Prozess wird seit 2011 auf die Weise fortgeführt, dass jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Seit 2013 erfolgt das auch für unter demselben Datum veröffentlichte gleich lautende Erlasse (GLE) der obersten Finanzbehörden der Länder. Durch die regelmäßigen Prüfungen wird sichergestellt, dass jeweils nur die für den aktuellen Veranlagungszeitraum anwendbaren BMF-Schreiben und GLE in der jährlich veröffentlichten Positivliste aufgeführt sind.
Positivliste veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat aktuell zwei Schreiben veröffentlicht zur Anwendung von BMF-Schreiben bzw. von GLE. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2022 verwirklicht werden, die bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen GLE der obersten Finanzbehörden der Länder bzw. BMF-Schreiben anzuwenden sind, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.
GLE bzw. BMF-Schreiben, die nicht in der Positivliste aufgeführt werden, werden für nach dem 31.12.2022 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Unberührt bleibt die Anwendung der Erlasse bzw. BMF-Schreiben für vor dem 1.1.2023 verwirklichte Steuertatbestände, es sei denn, sie wurden bereits durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben bzw. GLE der obersten Finanzbehörden der Länder überholt.
BMF, Schreiben v. 15.3.2024, IV A 2 - O 2000/23/10003 :005 (BMF-Schreiben)
BMF, Schreiben v. 15.3.2024, IV A 2 - O 2000/23/10003 :005 (Gleich lautende Erlasse)
Positivliste (Stand: 14.3.2024)
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024