(Personen-)Aufzüge einschl. Rolltreppen, z. B. in einem Warenhaus oder in einem Hotel, gehören nicht zu den dem Warenhausbetrieb oder dem Hotel dienenden Betriebsvorrichtungen, sondern sind – wie im Übrigen auch feste Treppen – Bestandteile des Gebäudes. Anders ein Lastenaufzug: Dieser gehört unmittelbar zur gewerblichen Tätigkeit des Betriebs, der ihn zum Transport seiner Waren usw. einsetzt und ist damit Betriebsvorrichtung.[1]

So stellt auch der Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen zu befördern, eine Betriebsvorrichtung dar.[2]

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