Auf Datenträgern, wie z. B. CDs, in Form von Zahlenkolonnen gespeicherte Koordinaten des Gebäudebestands der Bundesrepublik, sog. Geopunkte, sind keine materiellen, sondern immaterielle Wirtschaftsgüter, da es dem Erwerber überwiegend auf den immateriellen Gehalt des Datenträgers ankommt.[1]

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