Kommentar

Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für 2005 wird bis zum 31.12.2006 – für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 31.3.2007 – verlängert, sofern die Steuererklärungen von einem Steuerberater erstellt werden. Die bisherige Zweiteilung der Fristverlängerung bis zum 30.9. des Folgejahres bzw. im vereinfachten Verfahren bis zum 28.2. des darauf folgenden Jahres wird damit aufgehoben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist bis zum 28.2.2007 verlängert werden.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 23.2.2006, IV A 7 – S 0320 – 4/06

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