Grundsätzlich soll die Abgrenzungsrechnung dafür sorgen, die Zahlen der Finanzbuchhaltung für die Kostenrechnung nutzbar zu machen. Es handelt sich hier um die sachliche Abgrenzung. Die zeitliche Abgrenzung von Aufwand und Ertrag, der nicht in die betrachtete Periode gehört, erfolgt bereits in der Finanzbuchhaltung. Die grundsätzliche Aufgabe gliedert sich in die folgenden Teilaufgaben:

  • Die Abgrenzungsrechnung ermöglicht die Übernahme der in der Finanzbuchhaltung ermittelten Werte für die Kostenrechnung. Dadurch wird auf eine zweite Erfassung verzichtet.
  • Mit der Abgrenzungsrechnung wird es möglich, das Ergebnis der Kostenrechnung mit dem der Finanzbuchhaltung abzustimmen. Das gibt dem Kostenrechner eine gewisse Sicherheit.
  • Die Abgrenzungsrechnung setzt die notwendige Beschränkung der Kostenrechnung auf die betrieblichen Vorgänge durch.
  • Die Abgrenzungsrechnung führt die notwendige Ergänzung von Kosten durch, damit der gesamte betriebliche Aufwand erfasst wird.

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