Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden verteilt über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Das gilt für alle Wirtschaftgüter unabhängig davon, ob diese
- neu oder
- gebraucht gekauft oder
- aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt wurden.
Eine Ausnahme bilden
- die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten 250 EUR bzw. 800 EUR nicht übersteigen und
- die Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten einzustellen sind.
Um die richtige Zuordnung vornehmen zu können, ist es in jedem Fall notwendig, den Wert des gebrauchten Wirtschaftsguts zu ermitteln. Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern ist wie folgt zu unterscheiden:
- Kauf: Beim Kauf eines gebrauchten Wirtschaftsguts steht die Höhe der Anschaffungskosten fest.
- Privateinlage: Wirtschaftsgüter, die aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt werden, sind regelmäßig gebrauchte Wirtschaftsgüter, weil sie vor der Einlage bereits privat genutzt worden sind. Einlagewert sind entweder die fortgeführten Anschaffungskosten oder der Teilwert, dessen Höhe in der Regel geschätzt werden muss.
Stehen die Anschaffungskosten fest oder hat der Unternehmer den Einlagewert ermittelt, dann ist anschließend die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festzulegen, über die das Wirtschaftsgut abzuschreiben ist. Die amtlichen Abschreibungstabellen können bei der Ermittlung der Nutzungsdauer als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter und für die Poolabschreibung bei Sammelposten gelten auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter. Abhängig von der Höhe des Kaufpreises oder der Höhe des Einlagewerts können gebrauchte Wirtschaftsgüter sofort zu 100 % oder verteilt über 5 Jahre abgeschrieben werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Grenzwerte hierbei zu beachten sind.
Kauf oder Einlage eines gebrauchten Wirtschaftsguts
Variante |
Abschreibung |
Besonderheiten |
1. Variante Anschaffungskosten bis 800 EUR netto |
Sofort im Jahr der Anschaffung: Wirtschaftsgut über 250 EUR ist zunächst auf das Bestandskonto buchen |
Wirtschaftsgüter bis 250 EUR: sofort über Aufwandskonto buchen |
2. Variante Anschaffungskosten über 250 EUR netto |
Sofort im Jahr der Anschaffung: zwingend in Kombination mit der Poolabschreibung |
Poolabschreibung über 5 Jahre: Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR |
3. Variante nur anstelle der 1. Variante |
Abschreibung nach der AfA-Tabelle oder Einlagewert (keine Sofortabschreibung) |
Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer |
Tab. 1: Abschreibungsvarianten für gebrauchte Wirtschaftsgüter
Anschaffungskosten über 1.000 EUR: Abschreibung über die Nutzungsdauer
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 1.000 EUR sind immer über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben.