Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht. Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen i. d. R. zusammen. Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen.[1] Ist also die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausnahmsweise kürzer als die technische Nutzungsdauer, kann der Steuerpflichtige diese zugrunde legen[2]. Er muss dann aber die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer anhand konkreter Umstände glaubhaft machen.[3]

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