Es kommt darauf an, ausstehende Investitionen im richtigen Jahr zu tätigen. Mithilfe eines sog. 3-Konten-Modells, ist auf einen Blick erkennbar, welche Variante für den Unternehmer tatsächlich optimal ist.

 
Praxis-Beispiel

Vorteil des Sammelpostens

Der Unternehmer schafft im Jahr 01 Büromöbel an, wobei die einzelnen selbstständig nutzbaren Teile netto über 800 EUR, aber nicht über 1.000 EUR liegen. Er wählt die Variante mit der Einstellung in den Sammelposten, sodass er die Abschreibungsdauer der Büromöbel von 13 Jahren nach der amtlichen Abschreibungstabelle auf 5 Jahre verkürzen kann. Der Unternehmer kann dann die Sofortabschreibung nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter beanspruchen, die netto nicht mehr als 250 EUR kosten.

Bei der Planung kommt es im Wesentlichen auf Folgendes an:

  • Die Sammelposten-Variante sollte gewählt werden, wenn vorwiegend Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die mehr als 800 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR netto kosten und die amtliche Abschreibungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt.
  • In allen anderen Situationen sollte die Variante mit dem Grenzwert von 800 EUR gewählt werden, sodass die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zum Grenzwert von 800 EUR möglich ist.

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