Bei der Ermittlung der Laufzeit einer Geldleistungsverpflichtung muss auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt abgestellt werden. Ist die Zahlung in mehreren Teilbeträgen zu entrichten, muss die Rückstellung entsprechend aufgeteilt werden. Es ist dann erforderlich, die Rückstellung in Teilleistungen aufzuteilen, die einzeln zu beurteilen und abzuzinsen sind.

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