Bei Prüfung der Frage, ob grobes Verschulden vorliegt, sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Erläuterungen zu Erklärungsformularen sorgfältig zu lesen und sie zu beachten, sofern sie für einen steuerlichen Laien klar, eindeutig und verständlich sind.[1]
  • Der steuerliche Laie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Anders ist es jedoch, wenn sich ihm Zweifel aufdrängen (oder hätten aufdrängen müssen), ob er imstande ist, seinen steuerlichen Pflichten ohne fachkundigen Rat nachzukommen. Wer hier die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe unterlässt, handelt regelmäßig grob fahrlässig.[2]
  • Wer dagegen aus steuerlicher Unkenntnis an der Komplexität und zunehmenden Verkomplizierung des Steuerrechts scheitert, kann mit einem Änderungsantrag auf nachträgliche Berücksichtigung neuer Tatsachen Erfolg haben. Voraussetzung ist, dass er nicht durch entsprechend eindeutige Hinweise in Erklärungsvordrucken oder Erläuterungen "bösgläubig" gemacht wurde.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?