Die Notwendigkeit der Neubewertung von Forderungen aufgrund der aktuelle kriegerischen Auseinandersetzungen betrifft mehr Debitorenkonten als nur die Konten der direkt in den betroffenen Ländern angesiedelten Kunden. Deutsche Unternehmen oder solche in anderen westlichen Ländern, die über enge Beziehungen zur Ukraine, Russland, Israel oder arabischen Ländern verfügen, können durch den Krieg und die Sanktionen stark betroffen werden. Wenn dort Abnehmer oder Lieferanten wegfallen, steht u. U. die wirtschaftliche Zukunft dieser Unternehmen infrage. Die Untersuchung in der Buchhaltung muss also auch Forderungen gegen Kunden einbeziehen, die durch den Krieg direkt betroffen sein können und somit in Zahlungsverzug kommen können.

Die Überlegungen zur Neubewertung sind vergleichbar mit denen bei direkt betroffenen Debitoren. Es muss jedoch zweistufig geprüft werden,

  • wie weit diese Kunden vom Krieg betroffen sind und
  • wie weit die Auswirkungen die Zahlungsfähigkeit verschlechtert.

Einige Kunden werden in der Lage sein, die Auswirkungen zu kompensieren, andere geraten in heftige wirtschaftliche Probleme. Leider ist in der Buchhaltung nicht immer bekannt, welcher Debitor in welchem Ausmaß Beziehungen in die betroffenen Länder hat.

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