Im Konflikt zwischen Israel, der Hamas und arabischen Staaten gibt es aktuell keine Sanktionen, die eine Geschäftsbeziehung mit Kunden in den betroffenen Gebieten belasten würde, von direktem Kontakt mit der in Deutschland verbotenen Hamas einmal abgesehen. Daher sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen in Israel oder den arabischen Gebieten nicht betroffen, solange keine Sanktionen z. B. gegen Partei ergreifende arabische Staaten erlassen werden oder wenn Unternehmen durch die kriegerischen Aktivitäten zerstört werden. Anders sieht es aus bei den Unternehmen in der Ukraine oder in Russland.
3.1 Verbindlichkeiten aus der Ukraine oder Russland
Auch deutsche Unternehmen werden ihre Einkäufe im Ausland außerhalb der EU i. d. R. gegen Vorkasse oder Akkreditiv erhalten. Das führt dazu, dass durch den Krieg in der Ukraine die Lieferkette für bereits bezahlte Waren unterbrochen ist. Es sind Forderungen gegenüber den Lieferanten in der Ukraine und in Russland entstanden, die neu bewertet werden müssen. Die Überlegungen dazu sind vergleichbar mit der Wertberichtigung von Forderungen gegenüber Debitoren. Wenn der Kreditor eine eigene Tochtergesellschaft in einem der betroffenen Länder ist oder wenn die Geschäftsbeziehung in vielen Jahren ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, können auch Verbindlichkeiten entstanden sein.
3.2 Ukrainische Kreditoren: Es gibt derzeit keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr
Wenn der Kreditor ein ukrainisches Unternehmen ist, kann die Verbindlichkeit unverzüglich auch vor Fälligkeit bezahlt werden, solange dies noch möglich ist. Rechtlich gibt es derzeit keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr mit der Ukraine. Daher sollten offene Beträge zumindest pünktlich gezahlt werden. Ein Avis der Zahlung an den Partner sollte diesem Zeit geben, Zahlungsweise und Bankadresse anzupassen. Auch eine enge Absprache mit der Auslandsabteilung der eigenen Hausbank schafft die notwendige Sicherheit für den Buchhalter.
Befreiend Bezahlen
Bei jeder Erfüllung einer vertraglichen Verbindlichkeit wird in der Buchhaltung sichergestellt, auch tatsächlich befreiend zu zahlen. Dazu sind die vertraglichen Vereinbarungen über die Zahlungsweise und die zu nutzenden Konten zu beachten. Im Tagesgeschäft ist das kein Problem. Werden aber in der aktuellen Krisensituation neue Anweisungen des ukrainischen Kreditors gegeben, muss die befreiende Bezahlung definitiv gesichert sein. So kann z. B. die Umleitung der Zahlung auf ein Konto in Deutschland, das nicht dem Unternehmen direkt gehört, zu Problemen führen. Teil einer solchen Aktion muss die sichere, vertragskonforme Anweisung des Geldempfängers sein.
3.3 Russische Kreditoren: Vorsicht vor Umgehung von Sanktionen
Offene Verbindlichkeiten gegenüber russischen Kreditoren können aktuell für übliche Geschäfte in vielen Fällen nicht über einen gewöhnlichen Banktransfer erfüllt werden. Die russischen Banken sind als Teil der Sanktionen der westlichen Welt gegen Russland fast vollständig von der Nutzung von SWIFT ausgeschlossen. Damit sind Überweisungen nach Russland mit wenigen Ausnahmen unmöglich. Anweisungen des russischen Gläubigers, die Verbindlichkeiten auf ein Konto außerhalb von Russland zu überweisen, müssen kritisch geprüft werden. Wenn diese Möglichkeit nicht schon im Vertragsabschluss für die Lieferung festgelegt wurde, besteht die Gefahr, dass es sich bei der Nutzung eines Drittkontos um eine Umgehung der Sanktionen handelt. Wenn der Geldempfänger eine eigene russische Tochtergesellschaft ist, entsteht die Versuchung, die problematische Verbindlichkeit mit offenen Forderungen, z. B. aus einem Darlehen, zu begleichen. Auch hier sollte vorher eine rechtliche Prüfung erfolgen, um sowohl die befreiende Bezahlung als auch die Einhaltung der Sanktionen sicherzustellen.
3.4 Ausweis der betroffenen Verbindlichkeiten
Um permanent einen schnellen Überblick über betroffene Verbindlichkeiten zu bekommen, werden die entsprechenden Beträge auf eigenen Konten ausgewiesen. Dazu sollte für jedes betroffene Land ein Konto eingerichtet werden, auf denen die jeweiligen Verbindlichkeiten gesammelt werden. Auch die geleisteten Anzahlungen, deren Gegenleistung durch den Krieg fraglich geworden ist, sollten nicht gemeinsam mit den üblichen Vorauszahlungen ausgewiesen werden. So kann die Auswirkung auf das Unternehmen schnell und zuverlässig in der Buchhaltung festgestellt werden.
Auswirkungen der Maßnahmen in der Buchhaltung |
Liquidität |
Gewinn |
Steuerzahlungen |
Anzahlungen für gestoppte Lieferungen |
negativ, da Beschaffung erneut erfolgen muss |
negativ |
reduzierend |
besonderer Ausweis von Verbindlichkeiten |
positiv, da Geld bis zur Klärung im Unternehmen verbleibt |
keine |
keine |