Bauunternehmer Hans Groß zahlt an seinen in Altersteilzeit arbeitenden Arbeitnehmer Müller 3.000 EUR.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4110/6010 | Löhne | 3.000 | 1740/3720 | Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 3.000 |
Altersteilzeit
Nach § 1 Altersteilzeitgesetz soll durch Altersteilzeit älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Es soll also älteren Arbeitnehmern ein moderater Ausstieg aus dem Berufsleben ermöglicht werden.
Grundsätzlich ist die Altersteilzeit frei verhandelbar. Kein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Altersteilzeit, ein Zustandekommen ist nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.
Allerdings sieht die Praxis anders aus. Da wird in der Regel die Altersteilzeit durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt.
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