BMF, Schreiben v. 29.5.2009, IV C 3 - S 2222/08/10102:001, BStBl I 2009,643

Nach § 10a Abs. 5 Satz 1 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

In den Zeilen 4 bis 6 sind die geleisteten Altersvorsorgebeiträge in Beiträge (a) oder Tilgungsleistungen (b) aufzuteilen. Hierbei sind in jeder Zeile entweder Beiträge (a) oder Tilgungsleistungen (b) einzutragen. Sofern in einem Beitragsjahr zugunsten eines Vertrages sowohl Beiträge als auch Tilgungsleistungen gezahlt werden (z.B. Wechsel von Anspar- zur Tilgungsförderung), sind diese in jeweils getrennten Zeilen zu bescheinigen.

Die Zeilen 5 und 6 sind optional.

Der im BStBl 2007 I S. 709 veröffentlichte Vordruck ist letztmalig für das Beitragsjahr 2008 zu verwenden.

Das Vordruckmuster steht ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern unter der Adresse http://www.bzst.bund.de zum Download bereit.

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

EStG § 10a Abs. 5

 

Fundstellen

BStBl I, 2009, 643

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