Rz. 39

 
Wichtig

Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen:

Sie möchten

  • Pauschbeträge als Mensch mit Behinderung oder Hinterbliebener
  • Einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege eines pflegebedürftigen Menschen
  • Aufwendungen wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund einer Naturkatastrophe oder Gebäudesanierung wegen Schadstoffbelastung oder andere außergewöhnliche Belastungen, z. B. Bestattungskosten,

steuerlich geltend machen.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
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Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (Zeilen 4–9)

Zusätzlich zum Pauschbetrag sind Fahrtkosten (s. u.) und behinderungsbedingte Hausumbaukosten, abhängig von Grad und Art der Behinderung abzugsfähig. →Menschen mit Behinderung

Hinterbliebenenpauschbetrag (Zeile 10)

Pflegepauschbetrag (Zeilen 11–16)

Begünstigt ist die unentgeltliche persönliche Pflege eines pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 2–5 oder Merkzeichen H)

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (Zeilen 17,18)

Private Fahrten können in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung mit einem pauschalen Abzugsbetrag berücksichtigt werden.
Seite 2

Andere Aufwendungen (Zeilen 31–38)

Andere außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind z. B. Kur-, Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten, Ausgaben einer Heimunterbringung, Wiederbeschaffung von durch ein Unwetter und Naturkatastrophen verloren gegangenem Hausrat, Aufwendungen zur Sanierung eines schadstoffbelasteten selbstbewohnten Hauses oder behinderungsbedingte Hausumbaukosten. →Außergewöhnliche Belastung→Krankheitskosten→Pflegekosten/Eltern

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