Die Anlagenkartei und der Anlagenspiegel sind Standard-Auswertungen. Sie sind sowohl für die Inventur als auch für den Jahresabschluss von Bedeutung.
4.1 Eine Anlagenkartei wird beim Zugang des Wirtschaftsguts erstellt
Für jedes angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut wird eine Anlagenkartei erstellt. Hierin werden folgende Werte festgehalten:
- das Anschaffungs-/Herstellungsdatum,
- die Anschaffungs-/Herstellungskosten,
- die Nebenkosten,
- die Nutzungsdauer,
- die Abschreibungen
- die Wertverluste.
Diese Anlagenkartei aus der Anlagenbuchführung bildet dann auch die Grundlage für die Inventur und die Aufstellung des Inventars.
In den Anlagenkarteien wird das gesamte Sachanlagevermögen erfasst. Jede Wertveränderung muss dokumentiert werden.
Bei den Abschreibungen kann der Kaufmann/Unternehmer für die bilanziellen, steuerlichen und kalkulatorischen Abschreibungen unterschiedlich hohe Beträge ermitteln. Das Handelsgesetzbuch stellt beispielsweise auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Das Steuerrecht kennt AfA-Tabellen, die vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben werden. Die Nutzungsdauer für die Wirtschaftsgüter wird damit für steuerliche Zwecke vorgegeben, handelsrechtlich entscheidet jedoch der Kaufmann/Unternehmer über die Dauer der Nutzung. Bei der kalkulatorischen AfA hat der Unternehmer freie Hand und kann von seinen betrieblichen Erfahrungssätzen ausgehen.
Zum Ende des Geschäftsjahres können mittels der Anlagenbuchführung so die aktuellen Vermögenswerte des Anlagevermögens für alle 3 Sparten ermittelt werden.
Muster einer Anlagenkartei (erstellt mit Lexware-Buchhalter)
Anlage 1: Muster einer Anlagenkarteikarte
4.2 Der Anlagenspiegel ist die Summe der Anlagenkarteien
Alle Wirtschaftsgüter, für die eine Anlagenkartei erstellt wurde, werden in einem Anlagenspiegel zusammengefasst. Der Anlagenspiegel ist ein Anhang der Bilanz. Hierin werden die Veränderungen des Anlagevermögens dargestellt. Der Anhang mit der Darstellung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist gesetzlich vorgeschrieben. Kleine Kapitalgesellschaften sind jedoch handelsrechtlich von der Aufstellung des Anlagenspiegels befreit.
Der Anlagenspiegel weist aus:
- die historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten
- den Buchwert des Vorjahres
- die Zugänge bzw. Zuschreibungen des Geschäftsjahres
- die Abgänge bzw. Umbuchungen des Geschäftsjahres
- die Abschreibung des Geschäftsjahres
- alle bis zum Abschlussstichtag angefallenen Abschreibungen
- den Buchwert am Ende des Geschäftsjahres.
Muster Anlagenspiegel für die Kalenderjahre 01 und 02 (erstellt mit Lexware-Buchhalter)
Anlage 2: Muster eines Anlagenspiegels Vorjahr
Anlage 3: Muster eines Anlagenspiegels laufendes Jahr