Prof. Dr. Sascha Dawo, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungspreisminderungen, die dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können, von den Anschaffungskosten abzusetzen. Anschaffungspreisminderungen sind alle Minderungen des Anschaffungspreises, die der Erwerber tatsächlich nicht zahlt.
5.3.1 Anlagevermögen
Im Bereich des Anlagevermögens kommen insbesondere folgende Gründe für eine Minderung des Anschaffungspreises in Frage:
- Preisnachlässe auf den Kaufpreis aufgrund von Mängeln.
- Preisnachlässe in Form von Rabatten und Skonti.
Darüber hinaus kann eine Minderung der Anschaffungskosten auch in folgenden Fällen eintreten:
- Berücksichtigung von Investitionszuschüssen,
- Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags,
- Übertragung stiller Reserven.
Preisnachlässe (z. B. wegen Sachmangel, Rabatte, Skonti) führen dann zu einer Minderung der Anschaffungskosten, wenn sie tatsächlich gewährt werden bzw. ein Anspruch hierauf entsteht. Da Anlagegüter oftmals einzeln beschafft werden, ist die Zuordnung zu einem Wirtschaftsgut i. d. R. gegeben. Die Buchung von Anschaffungspreisminderungen bei der Beschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens erfolgt direkt auf die Anlagenkonten, auf denen das zu beschaffende Wirtschaftsgut aktiviert wird.
Buchung Anschaffungspreisminderungen einer Maschine
Herr Huber erwirbt am 8.6.01 eine Maschine inklusive Lieferung für 50.000 EUR zuzüglich 19 % = 9.500 EUR Umsatzsteuer von Lieferant Müller (Kreditoren-Nr. 77289). Beide vereinbaren 3 % Rabatt und ein Skonto i. H. v. 2 % (auf den Rechnungsbetrag), wenn die Zahlung bis zum 15.6.01 erfolgt. Unternehmer Huber überweist am 15.6.01 den Rechnungsbetrag unter Abzug des vereinbarten Rabatts und Skontos. Die Montage der Maschine erfolgt durch die Montage AG (Kreditoren-Nr. 78390) am 16./17.6.01. Dafür stellt die Montage AG Unternehmer Huber eine Rechnung über 5.000 EUR zzgl. 19 % USt für die Montage der Maschine, die dieser am 25.6.01 bezahlt.
Herr Huber legt die Rechnung des Lieferanten Müller in der Ablage für die monatlichen Eingangsrechnungen ab und verbucht diese zum Zeitpunkt der Zahlung am 15.6.01. Ebenso legt er die Rechnung der Montage AG bei Eingang ab und verbucht diese ebenfalls zum Zeitpunkt der Zahlung am 25.6.01.
Ermittlung der Anschaffungskosten:
|
|
Rechnung Müller |
Rechnung Montage AG |
Summe (Anschaffungskosten) |
|
Anschaffungspreis |
50.000 |
|
50.000 |
– |
Anschaffungspreisminderung: Rabatt (0,03 × 50.000 EUR) |
1.500 |
0 |
1.500 |
= |
Zwischensumme |
48.500 |
|
48.500 |
– |
Anschaffungspreisminderung: Skonto (0,02 × 48.500 EUR) |
970 |
0 |
970 |
+ |
Aufwendungen für die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand |
0 |
5.000 |
5.000 |
= |
Anschaffungskosten |
47.530 |
5.000 |
52.530 |
+ |
USt |
9.030,70 |
950 |
9.980,70 |
= |
Bruttorechnungsbetrag |
56.560,70 |
5.950 |
62.510,70 |
Buchungsvorschlag für die Rechnung des Herstellers Müller zum Zeitpunkt der Zahlung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
47.530,00 |
77289 |
Fa. Müller |
56.560,70 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
9.030,70 |
|
|
|
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
77289 |
Fa. Müller |
56.560,70 |
1200/1800 |
Bank |
56.560,70 |
Buchungsvorschlag für die Rechnung der Montage AG:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
5.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
950 |
78390 |
Montage AG |
5.950 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
78390 |
Montage AG |
5.950 |
1200/1800 |
Bank |
5.950 |
5.3.2 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren
Auch im Umlaufvermögen werden die Anschaffungskosten von Werkstoffen und Waren durch Anschaffungspreisminderungen zu dem Zeitpunkt vermindert, zu dem diese gewährt werden. Obwohl Preisnachlässe wegen Sachmängel, Skonti und Rabatte oftmals einzelnen Anschaffungsvorgängen zugeordnet werden können, erfolgt aus Vereinfachungsgründen vielfach eine Erfassung für viele Anschaffungsvorgänge zusammen auf einem Konto. Im Zuge der Bewertung der am Bilanzstichtag vorhandenen Werkstoffe und Waren werden die Anschaffungspreisminderungen pauschaliert berücksichtigt.
Neben Skonti und Rabatten kommt bei Werkstoffen und Waren auch Boni eine Bedeutung zu. Diese mindern die Anschaffungskosten nur, wenn die Zurechenbarkeit zur aktuellen Periode gegeben ist.
Zur Darstellung der Buchung von Anschaffungspreisminderungen sei auf folgende Beiträge verwiesen: Warenverbuchung, getrennte Warenkonten; Boni, erhaltene; Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.