Die Belastungsverteilung der Grundsteuer ist nach Abschluss der Hauptfeststellung durch das für Finanzen zuständige Ministerium zum 31. 12. 2027 zu evaluieren. Dabei sind ausschließlich die Belastungsauswirkungen durch das NGrStG zu berücksichtigen. Vergleiche mit dem bisherigen, als verfassungswidrig eingestuften Verfahren sind nicht vorzunehmen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge