Bei der Bruttomethode wird die Umsatzsteuer als Aufwand gebucht. Andererseits ist es so, dass die Umsatzsteuer in der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Aufwand erfasst werden darf. Das bedeutet, dass der Aufwand durch einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten neutralisiert werden muss.
Buchungsvorschlag zum Bilanzstichtag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0985/1930 | Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen | 3.800 | 4350/7675 | Verbrauchsteuer | 3.800 |
Die Buchung als Rechnungsabgrenzungsposten kann systematisch nicht sofort erfolgen, sondern erst bei den Abschlussbuchungen im Rahmen des Jahresabschlusses, obwohl eine unmittelbare Buchung bei Erhalt der Anzahlungen auf das Konto 0985 (SKR 03) bzw. 1930 (SKR 04) zum selben Ergebnis führen würde.
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