Befinden sich der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im selben EU-Land, erfolgt die Abrechnung wie bei jeder anderen Leistung. Erstellt der leistende Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung, kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er als Unternehmer die Leistung für sein Unternehmen verwendet.

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