Richtlinien (EStR, LStR), Erlasse und Verfügungen enthalten zahlreiche berufsgruppenunabhängige Werbungskosten-Pauschbeträge, und zwar insbesondere für:
- Umzugskosten[1];
- Auslands-Reisekosten[2];
- Fehlgeldentschädigungen, soweit sie 16 EUR monatlich nicht übersteigen.[3]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen