BMF, Schreiben v. 18.3.1999, IV C 5 - S 2334 - 26/99

… zur steuerlichen Behandlung kostenloser Überlassung von Tageszeitungen an Arbeitnehmer von Zeitungsverlagen kann ich… im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes mitteilen:

Die … Auffassung der Finanzverwaltung, nach der die kostenlose Überlassung von Tageszeitungen an Arbeitnehmer von Zeitungsverlagen einschließlich des Vorteils aus der Zustellung als steuerfreie Annehmlichkeit zu behandeln ist, ist durch die zwischenzeitliche Rechtsprechung überholt. Der Bundesfinanzhof hat, beginnend mit seinem Urteil vom 17.9.1982, VI R 75/79 (BStBl 1983 II S. 39), den Arbeitslohnbegriff neu definiert. Nach der neuen Rechtsprechung, die nicht mehr auf die Begriffe Annehmlichkeit oder Gelegenheitsgeschenke abstellt, gehören zum Arbeitslohn grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch das individuelle Dienstverhältnis veranlaßt sind.

Am Ergebnis wird sich dadurch in aller Regel nichts ändern. Denn nach § 8 Abs. 3 EStG sind Vorteile nur zu erfassen, soweit sie – gegebenenfalls zusammen mit anderen Sachbezügen – den Freibetrag von 2.400 DM übersteigen. Ist § 8 Abs. 3 EStG nicht anwendbar, weil der Arbeitgeber die Zeitung nicht selbst herstellt oder vertreibt, so bleiben Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG außer Ansatz, wenn der Vorteil – gegebenenfalls zusammen mit anderen ebenfalls nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewertenden Vorteilen - 50 DM im Kalendermonat nicht übersteigt.

 

Normenkette

EStG § 8 Abs. 2

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