Beiträge des Trägers der Insolvenzversicherung zugunsten eines Versorgungsberechtigten und seiner Hinterbliebenen an eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung bleiben in Fällen des § 3 Nr. 65 EStG steuerfrei. Dies gilt auch für Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.[1]

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