Reisekostenvergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, die nach arbeitsrechtlichen oder anderen Vorschriften zu zahlen sind, sind steuerfrei, soweit sie die steuerfreien Pauschbeträge nicht übersteigen.[1] Sie können zudem, soweit sie die vorbezeichneten Pauschbeträge nicht um mehr als 100 % übersteigen, zu einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden.[2]
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