Regelungsgegenstand |
Inhalt |
Nachweispflicht i.S.d. NachwG? |
(1) Name und Anschrift der Vertragsparteien |
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(2) Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses |
- wann das Arbeitsverhältnis beginnt
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(3) Arbeitsort; ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer |
- wo die Beschäftigung ausgeübt wird
- falls vereinbart, die freie Wahl des Arbeitsorts seitens des Arbeitnehmers
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(4) Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit |
- wie die Tätigkeit bezeichnet wird
- was die Tätigkeit umfasst oder Verweis auf die aktuell gültige Stellen-/Aufgabenbeschreibung, die fest mit dem Arbeitsvertrag verbunden ist (z.B. geheftet) oder gesondert unterschrieben wird
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(5) Versetzungsvorbehalt |
- Berechtigung des Arbeitgebers, das Aufgabengebiet und/oder den Arbeitsort des Arbeitnehmers einseitig zu ändern
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- |
(6) Im Falle einer Befristung: |
- dass der Arbeitnehmer befristet eingestellt wird
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- Art der Befristung (Zeit-oder Zweckbefristung)
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- Angabe des Befristungsgrundes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
- bei Zweckbefristung ist nach der Rechtsprechung der Befristungszweck genau zu bezeichnen
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- Befristung mit oder ohne Sachgrund
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- Angabe des Sachgrundes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und könnte unter Umständen zu einer Selbstbindung des Arbeitgebers führen
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- Berechtigung beider Vertragsparteien, das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Befristung ordentlich zu kündigen
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+, sofern vereinbart |
- Enddatum oder die geplante Dauer des Arbeitsverhältnisses
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- wann das Arbeitsverhältnis endet oder Bestimmung des für die Zweckerreichung relevanten Ereignis
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- Meldung bei der Agentur für Arbeit
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- Hinweis zur Meldepflicht des Arbeitnehmers bei der Agentur für Arbeit
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(7) Im Falle von Arbeit auf Abruf: |
- Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat
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+, sofern vereinbart |
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- Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden
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+, sofern vereinbart |
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- Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist
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+, sofern vereinbart |
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- Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
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+, sofern vereinbart |
(8) Probezeit |
- wie lange die Probezeit dauert
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+, sofern vereinbart |
(9) Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats |
- Erklärung, dass der Arbeitsvertrag vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats geschlossen wird
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- |
(10) Kündigung |
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- die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
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- das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis
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- Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
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- die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
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- Beendigung mit Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei Rentenerhalt
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- dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Ablauf des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer die jeweilige gesetzliche Regelaltersgrenze für den Bezug von Altersrente erreicht hat bzw. der Rentenbescheid für eine unbefristete volle Erwerbsminderung bewilligt wurde
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- |
(11) Freistellungsoption |
- dass der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung zur bezahlten Freistellung von der Arbeitsleistung berechtigt ist
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(12) Arbeitszeit, ggf. Schichtarbeit |
- Angabe der Arbeitszeit mit Ruhepausen und Ruhezeiten
- bei Schichtarbeit: das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
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(13) Überstunden |
- die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
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+, sofern vereinbart |
(14) Kurzarbeit |
- arbeitgeberseitiges Recht zur einseitigen Anordnung von Kurzarbeit
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(15) Urlaub |
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
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(16) Vergütung |
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
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(17) Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt |
- einseitiges Rücknahmerecht von zusätzlichen Leistungen
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(18) Abtretungen und Verpfändungen |
- unverzügliche Anzeigepflicht des Arbeitnehmers
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- |
(19) Betriebliche Altersversorgung |
- Zusage einer betrieblichen Altersversorgung
- bei Zusage über einen Versorgungsträger der Name und die Anschrift des Versorgungsträgers
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+, Nachweispflicht entfällt jedoch, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist |
(20) Fortbildung |
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+, bei einem etwaigen Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung |
(21) Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen |
- allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind bzw. Hinweis auf Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher ...
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