Die stille Gesellschaft bringt für den Inhaber den Vorteil, dass er einen Geldgeber aufnimmt, der seine Einlage nur dann verzinst erhält, wenn die Gesellschaft entsprechende Gewinne abwirft. Bei einem normalen Darlehen muss dagegen in jedem Fall der Zins gezahlt werden, gleichgültig ob die Gesellschaft hierzu in der Lage ist oder nicht.

Der stille Gesellschafter hat dagegen die Chance, eine Verzinsung zu erhalten, die in der Regel deutlich über den Zinsen einer Spareinlage liegt. – Erkauft wird dieser höhere Zinssatz allerdings mit dem Risiko, keine Zinsen zu erhalten und sogar die Einlage für die stille Beteiligung vollständig zu verlieren.

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