Neuregelung & Änderung von Standards
Der IASB hat im Februar entschieden, das Projekt Änderungen an IFRIC 14 — Verfügbarkeit einer Rückerstattung einzustellen, nachdem er Rückmeldungen erhalten hatte, dass die Vorteile einer Fortsetzung der Änderung begrenzt wären. Der IASB prüfte dann, ob er einen stärker prinzipienbasierten Ansatz als derzeit in IFRIC 14 entwickeln könnte, um die Bewertung des Anspruchs eines Unternehmens auf Erstattung eines Überschusses in einem leistungsorientierten Plan zu behandeln. Der IASB stellte fest, dass diese Angelegenheit komplex ist. Folglich würde jedes Projekt zur Lösung dieser Angelegenheit viel Zeit und Mühe erfordern. Das betrachtete Projekt würde zudem nur einen Aspekt der Bewertung von leistungsorientierten Plänen adressieren. Der IASB kam daher zu dem Schluss, dass der erwartete Nutzen des Projekts die erwarteten Kosten nicht überwiegen würde.
Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.ifrs.org/projects/completed-projects/2022/availability-of-a-refund/. .
(IASB)
Das IFRS Interpretations Committee hat auf der Sitzung am 1. Februar 2022 ein laufendes Projekt und die Analyse von Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung diskutiert sowie eine Unterrichtseinheit abgehalten mit folgenden Ergebnissen:
IAS 37 — Negative Kredite für Fahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch oder mit alternativen Energien: Bei seiner Sitzung im November 2021 erörterte das Committee eine Einreichung mit der Frage, ob ein Unternehmen mit negativen Gutschriften für emissionsarme Fahrzeuge eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht. In der Sitzung stimmten die Committee-Mitglieder im Allgemeinen der Analyse des Stabs zu, dass ein Unternehmen, das negative Gutschriften generiert hat, eine Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht. Der Stab hat die Formulierungen entsprechend den Vorschlägen einiger Committee-Mitglieder überarbeitet und die Auswirkungen des Konsenses in IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten — Elektro- und Elektronik-Altgeräte in einem Anhang zum Agendapapier analysiert. In dieser Sitzung beschloss das Committee trotz der von einigen Committee-Mitgliedern zu verschiedenen Aspekten geäußerten Bedenken mehrheitlich, die Agendaentscheidung mit den vorgeschlagenen Verfeinerungen des Wortlauts zu finalisieren.
IFRS 9 und IAS 20 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank: Bei seiner Sitzung im Juni 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der es um die Frage ging, wie die Banken die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank (EZB) bilanzieren. Insbesondere wurde in der Einreichung die Frage gestellt, ob es sich bei den TLTRO-III-Tranchen um Darlehen zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz handelt, die als Zuschuss der öffentlichen Hand bilanziert werden sollten. Der Stab analysierte die Stellungnahmen und empfahl die Finalisierung der Agendaentscheidung mit geringfügigen redaktionellen Änderungen. In dieser Sitzung war der Stab trotz der von einigen Ausschussmitgliedern geäußerten Bedenken weiterhin der Ansicht, dass eine Finalisierung der Agendaentscheidung sinnvoll ist, und der Ausschuss beschloss mehrheitlich, die Agendaentscheidung mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.
IFRS 17 — Gewinnerfassung für Rentenversicherungsverträge: Das Committee erhielt eine Einreichung zur Frage, wie nicht realisierte Gewinne auf der Grundlage der Dienstleistungen, die ein Unternehmen für die Versicherungsnehmer von Rentenverträgen erbringt, als Umsatzerlöse zu erfassen sind, und zwar in einem Szenario, in dem ein Unternehmen nicht realisierte Gewinne in die Bewertung von Versicherungsverträgen einbezieht und sie anschließend als Umsatzerlöse erfasst, wenn das Unternehmen Dienstleistungen erbringt. Das Papier bot einen Überblick über die geltenden Vorschriften von IFRS 17 und andere Hintergrundinformationen zu diesen Vorschriften.
Im administrativer Sitzungsteil wurde die Analyse des Stabs mit den Themen Mietkonzessionen: Leasinggeber und Leasingnehmer (IFRS 16 und IFRS 9), Erwerbszweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb (IFRS 2 oder IAS 32) Erwerbszweckgesellschaften (SPAC): Klassifizierung von Aktien als Passiva oder Eigenkapital (IAS 32) analysiert.
(IAS-Plus)
Der IASB hat am 15.2.2022 eine Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen veröffentlicht. Die Aktualisierung beinhaltet Änderungen, mit denen neue und geänderte Angabevorschriften abgebildet werden können, die sich aus den Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 und den Änderungen an IAS 8 ergeben, die im Februar 2021 vom IASB veröffentlicht wurden.
Die 31-seitige Ergänzung ist abrufbar unter http...