Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung – inzwischen im 2. Update von April 2022 – veröffentlicht. Darin wird der Kriegsausbruch am 24.2.2022 als wertbegründendes Ereignis eingestuft, womit in allen Abschlüssen und Lageberichten mit Stichtagen vor dem 24.2. die ggf. bestehenden Auswirkungen auf die Unternehmen im Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB sowie im Prognose- sowie Risikobericht des Lageberichts aufzunehmen sind. Für Stichtage nach dem 23.2.2022 hat dagegen eine Berücksichtigung von ggf. bestehenden Auswirkungen bereits als Abschreibungen oder Rückstellungen zu erfolgen. Zudem werden Besonderheiten der Währungsumrechnung und der Berücksichtigung der Auswirkungen der Sanktionen sowie die Implikationen auf die Konzernbilanzierung bei Vorliegen von Tochterunternehmen in den betroffenen Ländern beschrieben.
Der inzwischen 79-seitige fachliche Hinweis ist abrufbar unter https://www.idw.de/blob/134932/6d1d352644eea5dbae669ec6712e11fe/down-ukraine-idw-fachlhinw-rele-pruefung-update2-data.pdf.
Das IDW hat am 20.3.2022 einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Unternehmensbewertung erarbeitet. Inhaltlich betreffen die Ausführungen insbesondere das Stichtagsprinzip, die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf die Ermittlung der finanziellen Überschüsse und der Kapitalkosten sowie besondere Hinweispflichten im Bewertungsgutachten.
Dieser kurze Hinweis ist abrufbar unter https://www.idw.de/blob/135162/ae068030dbc7af2e7e74d9ae1875bfab/down-ukraine-idw-fachlhin-unternehmensbewertung-data.pdf.
(IDW)
Auch nach Meinung des IDW sollte ein Nebeneinander europäischer und internationaler Standards vermieden werden, und weltweit tätige Unternehmen bräuchten internationale Standards. Das IDW regt dazu an, die Standards des ISSB mit dem gleichen Endossierungsmechanismus wie für die IFRS für die Anwendung in Europa zu übernehmen.
Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/idw-spricht-sich-fuer-harmonisierung-globaler-standards-zur-nachhaltigkeitsberichterstattung-aus/135434.
(IDW)
Am 14.4.2022 hat das IDW das Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie entsprechend den Vorgaben der APAS überarbeitet. Das inzwischen 42-seitige Schreiben ist abrufbar unter https://www.idw.de/blob/131250/1ec597c4d666b5843ccf2b7c8257eede/down-positionspapier-zweifelsfragen-6-auflage-data.pdf.
(IDW)
Das IDW hat am 8.4.202 das Knowledge Paper: Data Governance - Die Bedeutung einer guten Governance für den Umgang mit Daten in Unternehmen veröffentlicht. Das Papier betont die Relevanz eines vertrauensvollen Umgangs mit Daten als ein zentrales Element der Unternehmensführung und gibt insbesondere mittelständischen Unternehmen eine Hilfestellung für ein ganzheitliches Management der Datenlebenszyklen. Um in der fortschreitenden Digitalen Transformation der Wirtschaft wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es für viele Unternehmen unerlässlich, Daten auszuwerten und nutzbar zu machen. In seinem Knowledge Paper formuliert das IDW Vorschläge zum Aufbau von Datenstrukturen und erläutert, wie Unternehmen bei der Einführung der Managementsysteme vorgehen und welche Schritte nötig sind, um sie operativ umzusetzen.
Das 16-seitige Papier ist abrufbar unter https://www.idw.de/blob/135400/d838678a32242450fed29d6a7a6b2505/down-data-governance-data.pdf.
(IDW)
Das IDW hat Ende März das Knowledge Paper SPACs - der alternative Weg an die Börse veröffentlicht. Mit SPACs (Special Purpose Acquisition Companies) sind schnellere Börsenplatzierungen möglich. Das IDW stellt im neuen Knowledge Paper Vor- und Nachteile vor und erklärt die Besonderheiten für Wirtschaftsprüfer. Das Papier zeigt auf, welche Chancen und Risiken mit den Börsenvehikeln für Investoren verbunden sind und welche bilanziellen Grundlagen bei der SPAC selbst und beim Zielunternehmen wichtig seien.
Der 13-seitige Papier ist abrufbar unter https://www.idw.de/blob/135248/0b553d66f5fb689f9aba066284f17aee/down-kp-spacs-data.pdf.
(IDW)
Der IDW hat eine Eingabe zur Abschreibung sog. digitaler Wirtschaftsgüter abgegeben. Am 22.2.2022 wurde (überraschend) ein geändertes BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt das ursprüngliche Schreiben vom 26.2.2021 und gilt ebenfalls mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Auch wenn die ergänzenden Formulierungen (in den Tz. 1.1 bis 1.4 des geänderten BMF-Schreibens) erkennbar auf eine Absicherung der Rechtsanwendung gerichtet sind, sind diese nach Auffassung des IDW jedoch überwiegend nicht geeignet, den Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit für die bilanzielle Behandlung der in den sachlichen Anwendungsbereich fallenden Investitionen zu geben. Vor allem für bilanzierende Steuerpflichtige (§§ 4 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 EStG) wurden Rechtsanwendungsrisiken begründet. Es wir...