Der Abschluss eines Bachelorstudiums kann den Abschluss einer Erstausbildung darstellen.[1] Aufwendungen für ein nachfolgendes (Master-)Studium sind als Fortbildungskosten abzugsfähig. Das hat inzwischen auch der BFH bestätigt.[2]

[1] BMF, Schreiben v. 22.9.2010, IV C 4 – S 2227/07/10002: 002, BStBl 2010 I S. 721, Rz. 24.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?