Aufwendungen einer Diplom-Psychologin für die Teilnahme an Veranstaltungen eines Instituts für Psychotherapie mit dem Ziel, Psychotherapeutin zu werden, sind Fortbildungskosten. Nichts anderes gilt für die Weiterbildung eines praktischen Arztes zum Psychotherapeuten, da das Erfordernis eines abgeschlossenen Erststudiums gegeben ist.

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