Beim Zeitreihenvergleich werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohaufschlag ermittelt. Der höchste Rohaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen.

 
Praxis-Beispiel

Zeitreihenvergleich

Der Betriebsprüfer stellt die in der Buchführung bzw. den Aufzeichnungen enthaltenen Umsätze und Wareneinkäufe in einer Tabelle gegenüber:

 
  Periode 1 Periode 2 Periode 3 Periode 4 Gesamt
Umsatz 350 380 500 280 1.510
Wareneinkauf 100 120 130 100 450
Rohgewinn 250 260 370 180 1.060
Rohaufschlagsatz 250 % 217 % 285 % 180 % 236 %

Insgesamt ergibt sich ein Rohaufschlag von 236 %. Der höchste Rohaufschlag beträgt 285 %.

Beim Zeitreihenvergleich wird unterstellt, dass dieser höchste Aufschlag in allen Perioden erzielt wurde.

Die Schlussfolgerung des Betriebsprüfers führt zu einer Zuschätzung. Berechnung:

 
Wareneinkauf gesamt 450
maximaler Rohaufschlag 285 %
geschätzter Umsatz 1.731
erklärter Umsatz -1.510
Zuschätzung 221

Bei dieser Verprobungs- bzw. Schätzungsmethode ist jedoch Vorsicht geboten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Einkäufe der richtigen Periode zugerechnet werden, sonst können sich nicht gewollte Ausschläge ergeben und das Ergebnis verfälschen. Vgl. nachfolgendes Beispiel:

 
Praxis-Beispiel

Gewogene Werte im ZRV

In jeder Periode kauft der Wirt sonstige Waren für 100 EUR ein, Bier wird nur in der jeweils 4. Periode für 200 EUR angeliefert, die Umsätze sind stabil bei 500 EUR.

 
Periode 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe
WEK divers 100 100 100 100 100 100 100 100 800
WEK Bier       200       200 400
WEK gesamt 100 100 100 300 100 100 100 300 1200
Umsatz 500 500 500 500 500 500 500 500 4000
Rohaufschlag 400 % 400 % 400 % 67 % 400 % 400 % 400 % 67 % 233 %

Insgesamt ergibt sich ein Rohaufschlag von 233 %. Ohne Berücksichtigung des nur alle 4 Perioden anfallenden Biereinkaufs ergäbe sich ein maximaler Rohaufschlag von 400 %, der ggf. zur Schätzung herangezogen würde.

Hier muss eine Gewichtung oder Verteilung der Kosten für Bier erfolgen:

a) Gewichtung:

 
Periode 1 2 3 4 5 6 7 8
WEK divers 100 100 100 100 100 100 100 100
WEK Bier       200       200
WEK gesamt 100 100 100 300        
WEK für 4 Perioden       600 600 600 600 600
Periodenanzahl       4 4 4 4 4
Gewichteter Wert       150 150 150 150 150
Umsatz       500 500 500 500 500
Rohaufschlag       233 % 233 % 233 % 233 % 233 %

Durch Zusammenfassen von jeweils 4 Perioden wird der Biereinkauf egalisiert und die Berechnung liefert den korrekten Rohaufschlag.

b) Auch wenn die Kosten für Bier verteilt werden, kommt man zum richtigen Ergebnis:

 
Periode 1 2 3 4 5 6 7 8
WEK divers 100 100 100 100 100 100 100 100
WEK Bier       200       200
Rückrechnung Bier       -200       -200
Verteilung der Kosten 50 50 50 50 50 50 50 50
WEK gesamt 150 150 150 150 150 150 150 150
Umsatz 500 500 500 500 500 500 500 500
Rohaufschlag 233 % 233 % 233 % 233 % 233 % 233 % 233 % 233 %

Wichtige BFH-Rechtsprechung:[1]

  • Der Zeitreihenvergleich basiert auf der Annahme, dass das Verhältnis zwischen Wareneinsatz und Umsatz relativ konstant ist. Er findet somit bei Saisonbetrieben keine Anwendung.
  • Die Betriebsstruktur muss unverändert bleiben.
  • Der Zeitreihenvergleich kann gegenüber anderen Methoden nachrangig sein
  • Weist die Buchführung nur geringfügige formelle Mängel auf, kann eine Zuschätzung nicht allein auf den Zeitreihenvergleich gestützt werden. Nur wenn Aufschlagskalkulation oder Geldverkehrsrechnung wegen fehlender Mitwirkung des Steuerpflichtigen oder eines zu hohen Grades an Komplexität nicht sinnvoll einsetzbar sind, kann der Zeitreihenvergleich als Anhaltspunkt für die Höhe der Zuschätzung dienen.
  • Bei verbleibenden Zweifeln können Sicherheitsabschläge geboten sein; ein Abrunden des Mehrergebnisses reicht nicht.
  • Soll ein Zeitreihenvergleich zur Zuschätzung herangezogen werden, muss der Betriebsprüfer die Umschlagshäufigkeit der einzelnen Warengruppen berechnen und auf Plausibilität prüfen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge